STIKO-Empfehlung für die Meningokokken-B-Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Januar 2024 allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten eine Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB)
mit dem Protein-basierten Vierkomponenten-Impfstoff 4CMenB (Bexsero).
Die Impfung soll bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag nachgeholt
werden.

Insgesamt treten invasive Meningokokken-B-Erkrankungen zwar sehr selten auf, allerdings ist der Krankheitsverlauf sehr schwerwiegend. Die häufigsten Fälle manifestieren sich bei Säuglingen und Kleinkindern unter 5 Jahren, wobei das Risiko für eine invasive MenB-Erkrankung im ersten Lebensjahr am höchsten ist. Deshalb empfiehlt die STIKO den frühzeitigen Beginn der Impfserie. Säuglinge sollen 3 Impfstoffdosen nach dem 2+1 Schema im Alter von 2, 4 und 12 Monaten erhalten. Nachholimpfungen gegen MenB werden bei Kleinkindern bis zum 5. Geburtstag empfohlen.

Voraussetzung für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Empfehlung der beim Robert Koch-Institut (RKI) ansässigen Ständigen Impfkommission (STIKO). Der G-BA hat spätestens zwei Monate nach Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung eine Entscheidung zur Umsetzung zu treffen. Die Frist von zwei Monaten beginnt mit Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründung der STIKO im Epidemiologischen Bulletin.

Das bedeutet für Sie, dass wir für gesetzlich versicherte Kinder die Impfung demnächst unkompliziert über die Krankenkassen durchführen und abrechnen können, ohne dass Sie als versicherte Person in Vorleistung treten müssen. Für privat versicherte Personen gilt dies nicht, da sie ohnehin die Rechnung direkt begleichen müssen.

Gerne können Sie einen Termin für die Impfung vereinbaren.

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